Wie angekündigt fand eine Gesprächsrunde mit den Verantwortlichen des SWFV für den Spielbetrieb der Aktiven Herrenmannschaften statt. Es war ein offenes, konstruktives und in Teilen auch emotionales Gespräch, wobei die Sachlichkeit immer wieder hervorgehoben wurde.

2G oder 2Gplus/3 G bei Kindern im Spielbetrieb, was gilt und was bedeutet es?

Der SWFV setzt einen Spielbetrieb unter 2G voraus. Es wurde zwar nicht in Abrede gestellt, dass für die Nutzung der Umkleiden, Duschen und Toiletten 2Gplus sinnvoll ist, allerdings ist für die Umsetzung des Spielbetriebs nur 2G erforderlich und somit eine Nutzung der Umkleide, Duschen und Toiletten NICHT vorgesehen.

Die Hinweise der Vereine insbesondere bei Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren plus 4 Monaten wurden zwar lobenswert genannt und man empfindet die Haltung des Vereins grundsätzlich sehr gut, dass Kinder und Jugendliche NICHT die gesamte Spielzeit im Winter bei Minus Temperaturen, Regen oder Schnee in kurzer Sportkleidung  draußen verbringen, sondern die Nutzung der Halle im Konzept vorgeschrieben ist. Hier wird ein Verein zwar seiner Verantwortung gerecht allerdings kann die Sportgerichtsbarkeit ein Spiel als verloren werten, wenn der Gegner wegen der Vereinsregel nicht antritt.

Im Ergebnis ist für den Verein festzuhalten, ein hervorragendes verantwortungsbewusstes Verhalten, das im Ergebnis zur Niederlage führen kann. Da wir uns im Gespräch immer wieder nur wiederholt haben wurde dieses Thema seitens des Vereins als erledigt abgebrochen. Der Verband fühlt sich nicht in der Lage die Regel auf 2Gplus/3 G auszuweiten.

Gesundheitliche Aspekte, wie von unseren Trainern vorgetragen und im Vorfeld auch dem SWFV zur Verfügung gestellt waren für den Verband eigentlich kein Thema.

Der Vorschlag unseres Vereins, den Spielbetrieb um 4 Wochen nach hinten zu verlagern, wurde mit Satzung, Spielordnung und nicht Machbarkeit abgelehnt. Die Begründungen waren umfassender, dass möchten wir hier nicht unterschlagen, aber im Ergebnis war es unserer Überzeugung nach nicht gewollt.

Berücksichtigen muss man hierbei sicherlich, dass sich nur 8 von 800 Vereine gemeldet haben. Der Verfasser gibt allerdings zu bedenken, wenn alle Gespräche mit diesen Ergebnissen enden und dies den Vereinen sogar bewusst ist, dann ist eigentlich klar, warum kein Verein mit dem Verband zu solchen Themen den Austausch sucht.

Wie kontrolliert man als Verein die Nachweise und welche Nachweise sind gültig?

Welche Prüfung ist die richtige, welche Vordrucke sind anerkannt, wann kann ein Vordruck abgelehnt werden? Diese Punkte wurden diskutiert aber was genau wir als Verein prüfen dürfen und wie wir unsere ehrenamtlichen Helfer darauf vorbereiten, diese Antworten ist uns der Verband letztendlich schuldig geblieben. Der Verband stellt zu diesem Thema keinerlei Hilfestellung bereit.

Wer ist Veranstalter im Spielbetrieb?

Nach der Spielordnung ist der SWFV Veranstalter der Meisterschafts- und Pokalspiele, die Vereine nehmen lediglich teil. Diese Regelung ist schon lange vorhanden. Lediglich in Bezug auf die Umsetzung der CoBeLVO ist der Verein Veranstalter, hier verweist der Verband auf die fehlende rechtliche Definition des Begriffs „Veranstaltungen“. Im Ergebnis trägt nach Auffassung des SWFV der Verein die alleinige Verantwortung.

Die Diskussion wurde seitens des Vereins auf die Nutzung des Rasenplatzes und der Platzverhältnisse ausgeweitet, aber dafür gab es entsprechende Antworten. Letztendlich war die Diskussion ohne Ergebnis. Der Verband schreibt zwar in der gemeinsamen Spielordnung, dass „er“ die Meisterschafts- und Pokalspiele veranstaltet, außer eben wenn es um Corona geht.

Zuschauer im Spielbetrieb?

Nach Aussage des SWFV müsse der Verein muss selbst wissen, was er macht und wie er es macht. Wiederholt wurde darauf aufmerksam gemacht, dass wir unter den jetzigen Gegebenheiten unmöglich die Kontrollen von 2G und Maskenpflicht im Freien sicherstellen können. Unser Verein teilte dies dem Verband mit, eine wirkliche Reaktion darauf gab es nicht, dies sei dann das Problem des jeweiligen Kreises.

Wir sind in der Hoffnung mit dem SWFV ins Gespräch gekommen, dass man Lösungsansätze diskutiert und gewillt ist die Vereine zu unterstützen. Im Ergebnis fühlt man sich als Verein alleine gelassen und vermisst die dringend notwendige Unterstützung.

Sicherlich muss ein Verband 800 Vereine vertreten, dabei vieles berücksichtigen und darauf aufbauend entsprechende Lobbyarbeit verrichtet. Wir glauben auch nicht, dass alles so einfach zu lösen ist. Am Ende die Vereine gefühlt im Regen stehen zu lassen ist unserer Meinung nach kein Lösungsansatz für einen Verband der für seine Vereine da sein sollte.

Plakate als PDF zur Verfügung zu stellen, die Vereine dann drucken sollen?

Ein einheitliches Hygienekonzept für alle Vereine NICHT zu erstellen, weil es nach Auffassung des Verbandes nicht notwendig ist?

Die Erkenntnis des Verbandes ist da. Jedem Teilnehmer dieser Sitzung sind spontan Spiele eingefallen wo die Richtlinien nicht eingehalten werden. Aber nach Auffassung des Verbandes ist es ein Problem der Vereine und nicht des Verbandes. 

So kann man natürlich effektiv und lösungsorientiert arbeiten. Frei nach dem Motto: Problem erkannt, Problem delegiert.

Unser Vorstand ist nach der Besprechung enttäuscht vom Ergebnis, enttäuscht vom Willen Lösungen pragmatisch zu erarbeiten und letztendlich mit der Frage weggefahren: „Warum war ich da?“