Heute Abend (03.12.2021) um 21.30 Uhr  habe ich die 29- Corona Bekämpfungsverordnung erhalten. Diese soll ab morgen dem 04.12.2021 gelten.  Im Vorfeld ist bereits viel veröffentlicht und diskutiert worden. Die WhatsApp Gruppen haben geglüht. Jeder wollte wissen was nun gilt und was umzusetzen ist.

Wer darf Sport im Verein machen (Innen oder Außen) und wer darf kein Sport machen? 

Als Vereinsvorsitzender kann man es sich eigentlich relativ einfach machen. Man nimmt die Verordnung, wenn Sie dann eingeht, passt das Hygienekonzept an die Verordnung an, übermittelt es an die weiteren Vorstände, die Abteilungsleiter, Trainer, Betreuer und Obleute. Danach geht es einfach in die Umsetzung.

Aber ist es wirklich so einfach? Nein, das ist es eben nicht. Jede Entscheidung die ich treffen muss betrifft Menschen. Jeder Mensch ist individuell und jeder Mensch trifft aus den unterschiedlichsten Gründen Entscheidungen. Es ist dabei natürlich richtig, dass jede Entscheidung auch Konsequenzen hat. Dies muss jeder Person klar sein. 

Ich bin befreundet mit Personen die sich nicht impfen lassen möchten. Es sind keine Impfgegner wie wir Sie abends im Fernsehen gezeigt bekommen. Es sind Freunde, Nachbarn, Sportkameraden. Menschen mit denen ich seit Jahren zu tun habe und die ich nicht missen möchte. Sind Sie „falsch abgebogen“. Nein, das glaube ich nicht. Die Kommunikation ist ein wichtiger Faktor. Und genau hier sind so viele Fehler passiert, dass ein Aufzählen kaum möglich ist. Gleichzeitig werden wir mit „Fake News“ in nie gesehenen Ausmaß überrollt, die teilweise sehr gut gemacht sind.

Was ist mit Kindern, deren Eltern die Entscheidungsträger sind und nicht die Kinder. Was ist richtig und was ist falsch bei Kindern. Ab 12 Jahren Kinder  impfen ja oder nein? Ab 5 Jahren Kinder impfen ja oder nein? 

Ich bin geimpft UND genesen, weil es mich kurz vor Ablauf der 6 Monate tatsächlich erwischt hatte. Es war beileibe nicht Vergnügungssteuerpflichtig. Neben allen bekannten Effekten war auch die Angst ein Begleiter. Angesteckt habe ich mich bei meinen Kids, die auch an Covid19 erkrankt waren. Die hatten das genaue Gegenteil und es waren eigentlich 14 Tage Ferien.

Und wieder ist man bei der Frage was ist richtig und was ist falsch. Welche Verantwortung habe ich? Welche Verantwortung hat der Verein? Immer wieder erhalte ich Anrufe, führe Gespräche. Manch einer denkt tatsächlich, dass man sich die Arbeit rund um Corona einfach macht, dem ist nicht so! Gespräche mit der Stadt, Gespräche mit dem Landesgesundheitsministerium, dem Innenministerium, das alles natürlich in der Freizeit, von der wir ALLE massenhaft haben.

Nun sind wir an einem Punkt angekommen, in dem wir tatsächlich ausgrenzen. Ich persönlich kann damit ganz schwer umgehen. Mir geht es hier nicht um die Querdenker die auf Facebook, Telegram etc. ihr „Unwesen“ treiben. Mir geht es um die Menschen die wir einfach nicht abgeholt haben. Die nicht oder falsch informiert sind, die sich womöglich falsch informieren. 

Die politischen Entscheider in Berlin haben in den letzten Wochen massive Fehler gemacht.

Politischer Streit ist gut, darf aber das System nicht lähmen. Politiker die aus reinem Populismus, von Freedom Day, keine Impfpflicht usw. reden machen es einem Entscheider vor Ort nicht einfacher.

Wir werden alle Spiele im Dezember absagen, bei denen tatsächlich 2 G und 3 G gilt. Der Grund ist nicht, dass wir nicht antreten könnten. Der Grund ist, dass wir nicht ausgrenzen wollen. Wir hoffen, dass wir dies bis Ende Januar aufrecht erhalten können.

Gleichzeitig erwarten wir aber auch, dass sich die betroffenen Personen informieren, sich gerne hilfesuchend an den Vorstand wenden dürfen. Wir werden spätestens im Februar wieder den Spielbetrieb aufnehmen. Jeder erwachsene Person kann sich, gerne mit Hilfe des Vorstandes, bis dahin umfassend informieren und impfen lassen. Dann gilt es sich der Konsequenz der Entscheidung bewusst zu sein. Ausnahmen werden wir dann nicht machen können.

Folgendes werden wir ab 04.12.2021 für den SV Landau West umsetzen, sofern die Stadt Landau nicht weitere Verschärfungen bekannt gibt.

Training Außen für Erwachsene 2 G (Teilnahme freiwillig) Nutzung der Umkleide/Duschen 2 Gplus, für Personen die geboostert sind gilt 2 G.

Training für Minderjährige ohne Auflagen
Duschen und Umkleide dürfen maximal 25 ungeimpfte Minderjährige nutzen. Es gilt Maskenpflicht.

Zuschauer für das Training Dezember 2021 und Januar 2021 der Erwachsenen und der Jugend sind untersagt. Das jeweilige Gelände ist für jegliche Besucher gesperrt.
Zuschauer bei Jugendspielen sind grundsätzlich 2 G. Ohne einen Impfausweis ist kein Zugang. Sofern kein digitaler Impfausweis vorhanden ist wird ein Personalausweis benötigt. Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren + 3 M sind ohne jeglichen Nachweis zugelassen, Kinder von 12 Jahre + 3 M bis 17 müssen einen tagesaktuelles Selbsttest mitbringen und vor Ort machen. Es gilt die Maskenpflicht, die Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken.