Am 20.01. diesen Jahres hat der SWFV den Vereinen mitgeteilt, dass der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden soll. In dieser Mitteilung erklärte der Verband unter anderem, dass Vereine ein Spiel nicht absagen können, wenn ihre Mannschaft aufgrund von nicht geimpften/nicht genesenden Spielern die Spiele nicht austragen können. Dies bedeutet im Klartext, die Spiele werden zu Lasten der Vereine gewertet.

Hier haben Vereine selbst beispielsweise durch eigene Impfangebote und Aufklärungsarbeit ihren Beitrag geleistet, diese Quote zu steigern. Unterstützung dabei gab es seitens des Verbands bisher nicht. Hier wird das sehr polarisierte Thema der Impfung auf die Vereine abgewälzt ohne dazu klar Stellung zu beziehen oder den Vereinen Rückhalt zu bieten.

Die Umsetzung der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen obliegt seit Beginn der Pandemie vollständig den Vereinen. Auch im dritten Jahr der Pandemie gibt es vom Verband kein einheitliches Hygienekonzept, welches für alle Vereine Gültigkeit besitzt und lediglich an die vor Ort herrschenden Platzgegebenheiten angepasst werden muss.

Hierzu Peter Schilinski, Vorsitzender des SV Landau West: „Wir würden uns vom Verband mehr Unterstützung erhoffen zum Beispiel eine gemeinsam erarbeite Vorgabe das ein gemeinsames Handeln aller Vereine ermöglicht, also ein Standard der für alle gilt. Es kann in der heutigen Zeit nicht so schwer sein, sich mit den Vereinen auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, technisch sind wir dazu allemal in der Lage man muss es nur wollen“.

Derzeit erlässt aber jeder Verein seine eigenen Hygienekonzepten und versucht diese so gut wie möglich an den geltenden Rechten auszulegen. Aufgrund der teilweise unklaren Lesart der Verordnung entsteht dabei ein heterogenes Gemisch an Umsetzungen der Verordnungen.

Zuletzt wurde den Vereinen mitgeteilt, dass der Spielbetrieb unter Beachtung von “2G” stattfindet. Das ist grundsätzlich richtig, gilt aber nur für den Sport im Außenbereich. Es bleibt jedoch die Frage der Innenraumnutzung offen, denn leider befinden sich Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten in den besagten Innenräumen, was wiederum 2G+ bei Erwachsenen voraussetzt.

Nun können Spiele unter 2G Regeln für Erwachsene und ohne jegliche Corona Regel für Kinder bis 17 Jahren ausgerufen werden, allerdings werden die Faktoren der Innenraum Nutzung vom Verband völlig aus Acht gelassen.

Kinder ab 12 Jahren plus 4 Monaten haben die 3 G Regel im Innenraum zu erfüllen. Wir gehen doch davon aus soweit in der Verantwortung zu stehen, dass wir Kinder und Jugendliche nach 35 Minuten Sport (Halbzeit im Jugendfußball) nicht eine Viertelstunde Halbzeit im Freien machen lassen. Verantwortliches Handeln sieht für uns als Verein anders aus.

Als Verein machen wir unseren Kollegen der anderen Vereine keinen Vorwurf! Alle versuchen das Beste aus der Situation zu machen und die Situation ist schwer für alle Vereine. Je kleiner ein Verein ist desto prikärer die Situation. Abmeldung vom Spielbetrieb hat es bereits gegeben und das allein sollte uns zu Denken geben.

Nicht leichter wird die Situation für die Zuschauer. Diese müssen 2G nachweisen und während des Aufenthaltes eine Maske tragen. Für einen Verein bedeutet dies Personal zur Kontrolle des 2G Status, sowie die Einhaltung der Maskenpflicht. Teilweise können Fußballplätze aufgrund der Lokalen gegebenheiten überhaupt nicht kontrolliert werden. Am Beispiel Rasenplatz Landau West war es in der bisher so, dass wir Absperrungen aufbauen, zusätzliche Helfer zur Kontrolle organisieren und zum Schluss wieder alles abbauen mussten. Mit den jetzigen Regelungen würde sich der Aufwand hierzu weiter erhöhen. Da jeder einzelne Verstoß um die 1.000 EUR Ordnungsgeld kosten kann, wäre ein Fehltritt für die Vereine eine schwerwiegende Belastung – im schlimmsten Fall ein Genickbruch.

Nach aktuellem Stand bleibt einem Verein eigentlich nichts anderes übrig, als den Spielbetrieb ohne Zuschauer stattfinden zu lassen. Auf den Umsatzeinbußen bleiben die Vereine sitzen. Der Verband passt seine Gebühren aber nicht nach unten an. Jeder Verein hat nach wie vor die vollen Kosten für den Spielbetrieb zu tragen, aber keine Einnahmen durch den Spielbetrieb.

Nach telefonsicher Rücksprache und mehrfacher, auch schriftlicher Bestätigung ist der Verein bei dem das Spiel stattfindet der Veranstalter. Der Verband macht sich von jeglicher Verantwortung frei, indem klar kommuniziert wird wir (der Verband) sind kein Ausrichter und kein Veranstalter.

Seit Anfang Januar versucht unser erster Vorsitzender vergeblich mit dem Präsidium in den Dialog zu Tretem. Gesprächsangebote, Hinweis auf die Schwierigkeiten im möglichen Spielbetrieb, bisher wurde alles ignoriert. Der einzige Hinweis auf eine Reaktion war bisher, dass man überlege, ob man unseren Vorstand in eine Online Sitzung einlädt. Eine Einladung, um einmal persönlich auf die Probleme hinzuweisen ist bis zum heuten Tag ausgeblieben.

Die Reaktion auf unseren ausführlichen offenen Brief beläuft sich bisher auf ein kurzes Telefonat sowie eine 2-zeilige E-Mail. Beide Male wurde darauf verwiesen, dass eine weitere Explikation zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen würde.

Wir sind uns als Verein vollständig bewusst, dass die aktuelle Situation für alle ein Novum und eine Herausforderung darstellt. Wir sind bereit mit allen Beteiligten im kooperativen Dialog einen bestmöglichen Umgang mit der pandemischen Lage zu koordinieren. Jedoch ist es für uns nicht zu vertreten, wenn wir dabei vom Dachverband SWFV wie alle anderen Vereine weitgehend im Regen stehen gelassen werden. Wir zahlen nicht unerhebliche Summen an den SWFV für die Organisation des offiziellen Spielbetriebs, dieser Aufgabe kommt der Verband unserer Auffassung nicht vollständig nach, solange sich die Unterstützung bei der Bewältigung der Coronaverordnungen auf ein Minimum beläuft.