Um den Trainings- und Spielbetrieb für die kommende Saison situationsgerecht wieder aufnehmen zu können haben wir ein Hygienekonzept entworfen. Dieses umfasst alle Maßnahmen um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

1. Ansprechpartner/in

Unsere Ansprechpartner zum Infektionsschutz und für Hygieneregeln sind:

  1. Vorsitzender:
    Peter Schilinski
    Mobil: 0157 – 71438409
    Email: peter.schilinski@landau-west.de
  2. Vorsitzender:
    David Stoll
    Mobil: 0176 – 53663633
    Email: david.stoll@landau-west.de
  3. Vorsitzender:
    Hans-Peter Herberger
    Mobil: 0170 – 8511312
    Email: hans-peter.herberger@landau-west.de

Ansprechpartner für den Spielbetrieb:
Peter Schilinski (Aktive)
peter.schilinski@landau-west.de
Hans-Peter Herberger (Jugend)
hans-peter.herberger@landau-west.de
Dominik Thiel (Alte Herren)
dominik.mayer@landau-west.de
Wir stellen für die Nutzung unseres Sportgeländes sowohl im Trainings- als auch Spielbetrieb des SV Landau West (im Folgenden als „Verein“ bezeichnet) den infektionsschutzrechtlich gebotenen Vorgaben mit folgenden Maßnahmen sicher:

2. Grundsatz

a) Die Entscheidung über die Öffnung der Sportstätte obliegt den Träger -› diese Zustimmung von der Stadt Landau liegt vor.
b) Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen.
c) Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
d) Alle Personen müssen sich bei Betreten der Anlage die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Verein vorgehalten.
e) Der Verein führt Anwesenheitslisten und bewahrt sie gemäß behördlicher Vorgaben auf.

3. Trainingsbetrieb

3.1 vereinsinterne Organisation zur Nutzung des Sportgeländes („Nutzungsplan “)

a) Der Verein stellt durch einen Nutzungsplan für das Sportgelände sicher, dass es nur von Trainingsgruppen genutzt wird, die gemäß diesem Hygienekonzept agieren.
b) Begegnung der Trainingsgruppen bei Verlassen und Eintreffen der Trainingsteilnehmer auf dem Sportgelände ist durch ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen den Trainingseinheiten bzw. getrennten Ein- und Ausgang ausgeschlossen.
c) Zuschauer während des Trainings sind gestattet, sollten aber die die Möglichkeit nutzen den Gastronomiebetrieb des Clubheim aufzusuchen.

3.2 Zugang/ Entfernen

a) Die Spieler bzw. Erziehungsberechtigten werden instruiert, nicht gemeinschaftlich mit mehreren Spielern (außer jeweils im gleichen Hausstand lebenden) anzureisen, damit das Abstandsgebot auch bei der Anreise gewahrt wird.
b) Spieler und Trainer finden sich optimaler Weise zum Training direkt auf dem Sportgelände in Trainingsbekleidung ein.
c) Spieler dürfen nicht früher als 10min vor Trainingsbeginn – jeweils einzeln unter Wahrung des 1,5m Abstandsgebotes – das Sportgelände betreten.
d) Soweit Trainer zum Trainingsaufbau und Markierung der Trainings- und Abstandsflächen das Sportgelände früher betreten, sind sie angewiesen, den Mindestabstand von 1,5m zu wahren.

3.3 Equipment

Das Betreten der Geräteräume ist nur den Betreuern – und zwar einzeln – zum Herausnehmen von Trainingsgeräten und bzw. Verstauen von Trainingsgeräten gestattet.

3.4 Trainingsbetrieb

a) Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in festen Gruppen von insgesamt bis zu 30 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig. In den nicht von Satz 1 erfassten Fällen gilt die Abstandsregelung nach § 1 Abs. 2 Satz 1. der Corona-Bekämpfungsverordnung.
b) Die Spieler werden instruiert, insgesamt und generell das Abstandsgebot einzuhalten, etwa beim Holen von „verschossenen“ Bällen.
c) Spieler, Zuschauer und sonstige Anwesende auf dem Sportgelände, die sich nicht an die Instruktion der Betreuer halten, müssen das Gelände verlassen.

3.5 Hygiene

Betreuer und Spieler und werden angewiesen, zur Vermeidung der Ausbreitung des covid-19 Virus folgende Hygieneregeln zu beachten:
a) Vor dem Eintreffen auf dem Sportgelände muss sich jede teilnehmende Person die Hände desinfizieren. Spender stehen am Sportgelände zur Verfügung.
b) Trainingsgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
c) Mitbringen einer Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
d) Vermeiden von Spucken oder Nase putzen auf dem Feld.
e) Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

4. Kommunikation/ Durchsetzung des Konzepts im Verein

a) Zur Durchsetzung des Konzepts, stellt der Verein den Betreuern dieses Konzept zur Verfügung und erklärt es als für die Betreuer und Spieler verbindlich.
b) Die Betreuer stellen es vor den ersten Trainingseinheit den Spielern bzw. deren Erziehungsberechtigten zur Verfügung und erklären es diesen gegenüber als für verbindlich.
c) Das Hygienekonzept wird an der Sportstätte für alle Sportler ersichtlich zur Verfügung gestellt.

5. Spielbetrieb

5.1 Spielansetzungen

Freundschaftsspiele werden im DFBnet beantragt. Der Verein stellt sicher, dass bei mehreren Spielen auf dem Sportgelände am gleichen Tag ausreichend zeitlicher Zwischenraum eingeplant wird, damit sich unterschiedliche abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen. Dieses Konzept wird in der aktuell gültigen Version der Gastmannschaft rechtzeitig vor dem angesetzten Spiel zur Verfügung gestellt

5.2 Zuschauer

Zuschauer sind entsprechend der Regelungen zu Veranstaltungen im Innen-und Außenbereich (§ 2 Abs. der 10. CoBeLVO, Versammlungen, Veranstaltungen und Ansammlungen von Personen“) und in Verbindung mit diesem Hygienekonzept zulässig. Bei der maximalen zulässigen Anzahl von Zuschauern sind die am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen (Sportlerinnen und Sportler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, u.a.) nicht einzubeziehen, vorausgesetzt, dass der Mindestabstand zwischen Zuschauern und den am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen gewährt wird, Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist von den Verantwortlichen für die Spiele entsprechend organisatorisch sicherzustellen. Veranstaltungen im Freien sind unter Auflagen mit bis zu 500 Zuschauer unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig.

5.3 Zoneneinteilung

Das Sportgelände wird in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.

Zoneneinteilung Sportgelände West
Bildquelle Google Maps

Zone 1: Spielfeld/Innenraum (Rasenplatz mit den beiden Reservebänken)
befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

  • Spieler
  • Trainer
  • Teamoffizielle
  • Schiedsrichter/ -beobachter/ -paten
  • Verbandsbeauftragte
  • Sanität -und Ordnungsdienst
  • Hygienebeauftragter
  • Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)
  1. Die Zone 1 wird über gekennzeichnete Zugänge nacheinander von Gast- und Heimmannschaft betreten und verlassen.
  2. Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstandes.

Zone 2: Zuschauerbereich
Diesen Bereich betreten die Zuschauer durch zwei Sicherheitsschranken an I. und bei II. findet der Einlass durch einen Ordner statt, der die Zuschauer zu II. leitet und hier an der Kasse/Registrierung findet Desinfektion und Anweisung der Plätze durch einen weiteren Ordner statt. Die Zuschauer verlassen das Sportgelände bei III.

Zone 3: Gastronomie
Dieser Bereich gehört zum Clubheim Amar und wird separat betrachtet und auf Grundlage der lokal örtlichen behördlichen Verordnungen betrieben. Grundsätzlich gilt: Den Anordnungen der Ordner uns insbesondere des Coronabeauftragten sind Folge zu leisten. Dem nicht Folgeleisten der Anordnung zieht automatisch eine Platzsperre nach sich.

6. Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

a) Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen.
b) Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
c) Die Anreise der Schiedsrichter ggf. mit Team kann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in einem Auto erfolgen.
d) Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
e) Die zeitliche Entkopplung der Ankunft beider Teams wird von den jeweiligen Spielleitern koordiniert. Dabei ist ein zeitlicher von min. 10min einzuhalten.

7. Auf dem Spielfeld

a) Alle Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
b) Die maximale Gruppengröße beträgt 30 Personen. Trainier zählen dann zur Gruppengröße, wenn diese aktiv mitwirken.
C) Sofern mehr als 30 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich während des Trainings nicht durchmischen.

8. Kabinen

a) Der Mindestabstand von 1,5m ist zu gewährleisten. Ggf. Räumliche oder zeitliche Aufsplitterung der Kabinennutzung, z.B. Startelf – Torhüter – Ersatzbank. Die Gastmannschaft ist für die Einhaltung der Corona Verordnung selbst verantwortlich.
b) Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Die Fenster sind immer zu öffnen.
c) Möglichst keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen.
d) Alle Personen, die sich in der Kabine aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
e) Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10min) gelüftet werden, sofern eine dauerhafte Öffnung nicht möglich ist.
f) Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen, bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Nutzungen.

9. Duschen/ Sanitärbereich

a) Abstandsregeln gelten auch in Duschen. Die Fenster sind immer zu öffnen.
b) Die Mannschaften haben sich an die geltenden Covid 19 Hygiene Regeln des Landes RLP zu halten.
c) Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen, bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Spielen.
d) Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.

10. Weg zum Spieldfeld

a) Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
b) Auf dem Spielgelände sind die beschilderten Wege von und zur Kabine der jeweiligen Teams einzuhalten.

11. Spielbericht

a) Das Ausfüllen des Spielberichts Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen, erledigen die Mannschaftsverantwortlichen jeweils Zuhause und bringen einen Ausdruck ihrer Mannschaft mit. Der Schiedsrichter füllt den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät oder Zuhause aus.
b) Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/ Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

12. Aufwärmen

a) Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
b) Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen).
c) Überschreitet der Spielkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich auch nur insgesamt 15 Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen. Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregelungen halten.

13. Einlaufen der Teams

a) Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen
b) Kein „Handshake“
c) Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
d) Keine Escort-Kids
e) Keine Maskottchen
f) Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
g) Keine Eröffnungsinszenierung

14. Trainerbänke/ Technische Zone

a) Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Jugend) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
b) In allen Fällen ist der Mindestabstand einzuhalten.
c) Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/ Bänke in Erweiterung der Einsatzbänke.

15. Halbzeit

a) In den Halbzeiten- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
b) Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

16. Nach dem Spiel

a) Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege bzw. der entsprechenden Beschilderung je nach Sportstätte zu den Kabinen. Bitte beachten, dass insgesamt 60 Minuten bis zum nächsten Speil zur Verfügung stehen, daher ist ein zügiges Umziehen und Duschen erforderlich.
b) Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.

17. Ablauf für Zuschauer in allen Mannschaftsteilen beim Spielbetrieb

17.1 Aktive und AH

A.Es wird im oberen Bereich (Zone 2) 7 Boxen geben. Jede Box hat knapp 2,50 x 2,00 Meter.
Getrennt wird dieser Bereich durch eine Sperre von 1,5 Meter x 2, Meter. In den Boxen können
wir bis zu 10 Personen (die zusammengehören unterbringen). Die zweite Sitzreihe (Zone 2) ist
die einzige Sitzreihe die genutzt werden kann Die Sitzbereiche umfassen 60 cm und dann eine
Sperre von 1,50 Meter. Die Gesamtzahl an Einzelpersonen wird um die 25 möglichen Besucher
betragen. Bei Nutzung der Kapazitäten im obigen Bereich wären es bis zu 70 Personen, Im
Sitzbereich ca. 15 Personen.
B.Einlass ist an der Barbarossastr. 16. Die Besucher des Clubheims (Gastronomie (Zone 3)
können entsprechend durchgehen. Die Besucher des Fußballspiels müssen sich dann in die
Schlange zur Registrierung begeben. Jeder Besucher hat sich zu registrieren. und ihm wird
danach gezeigt wo sein Platz ist, das gleiche gilt für Gruppen bis zu 10 Personen. Mund-NasenSchutz ist erforderlich, da Personen die Kontrolle machen die ebenfalls zum gefährdeten
Personenkreis gehören Es werden 1,50 Zonen eingezeichnet.
C.Der Ausgang ist über den Parkplatz hinter dem Clubheim. Hier befindet sich ein befestigter
Weg der vom Park zur Barbarossastr. führt.
D.Der Parkplatz ist hauptsächlich für die beteiligten Spieler und Mannschaftsverantwortlichen
reserviert. Dies wird an der Eingangskontrolle (Barbarossastr. 16) sichergestellt.
E.Die Verkaufshütte ist grundsätzlich geschlossen. Eine Bewirtung erfolgt direkt am Steh- oder
Sitzplatz.
F.Die Gastmannschaft nutzt die Kabine der Zone B rechts auf dem Bild (Turnhalle der Schule).
Die Heimmannschaft nutzt die Kabine in der Zone B links auf dem Bild (Neubau des Vereins).
So haben wir eine räumliche Distanz zu den jeweiligen Umkleiden und Duschen.

17.2 G bis D Junioren

Da der Aufbau für die Aktivität grundsätzlich stehen bleibt, ergibt sich zwangsläufig eine
ähnliche Situation.
A.Wie unter Position 6.1 beschrieben
B.Die Zufahrt muss nicht abgesperrt werden, da die Eltern in der Regel mit Ihren Kindern zum
Spiel kommen und vom Parkplatz aus den Platz aufsuchen.
C.Wie unter Position 6.1 beschrieben.
D.Wie unter Position 6.1 beschrieben.
E.Wie unter Position 6.1 beschrieben.
F.Die Jugend nutzt die Kabine der Zone B links auf dem Bild (Neubau des Vereins)
G.Die Verkaufshütte wird von der Jugendabteilung geöffnet werden. Die Verkäufer ebenso wie die
Käufer haben Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

18. Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer

(gem. § Abs. 2 der 10. CoBeLVO; analog Gastronomie)
a) Die Kontaktdaten und somit die Anzahl der anwesenden Zuschauer werden am erfasst. Näheres regelt
der Punkt 17.1
b) Beim Betreten des Gastronomiebereiches im Vereinsheim erfolgt eine separate Datenerfassung.
Das zuständige Gesundheitsamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner nach den Bestimmungen des
Infektionsschutzgeseztes (IfSG) und der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung obliegenden Aufgaben
erforderlich ist, Auskunft über die Kontaktdaten verlangen; die Daten sind unverzüglich zu übermitteln.

19. Grundsätzliches Gesundheitszustand

Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt
kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.
a) Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
b) Bei positivem Test auf das Corona Virus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens
14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in die
Richtung vier Wochen. Es muss unverzüglich der Verein informiert werden (Hygienebeauftragte), damit
auch die Mitspieler sich testen lassen können.
c) Bei allen am Training oder dem Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt
werden.
d) Fühlen sich Trainer, Spieler oder Schiedsrichter aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf
das Training oder dem Spiel, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
e) Zu klären ist, ob potentiell Teilnehmende am Training oder dem Spiel einer Risikogruppe (besonders
Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören
f) Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine
gute Fitness vor Komplikationen der Corona Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz
besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschätztes
Individualtraining möglich.

Landau, 03.08.2020
Der Vorstand des SV 1961 Landau West e.V.

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